Einmal pro Jahr hat jeder Bundesbürger das Recht eine Schufa Auskunft kostenlos bei der Schufa anzufordern (Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO).
Weitere für Sie wichtige Informationen zur GRATIS-Schufa Auskunft und zur Datenübersicht (nach Art. 15 DS-GVO) finden Sie auch hier oder direkt bei meineSchufa.de.
Schufa-Auskunft Preise und Leistungen können Sie hier vergleichen.
Generell fragen Banken oder Kreditgeber vor einem Vertragsabschluss, ob sie eine Schufa Auskunft einholen dürfen, denn die Schufa Auskunft ist nur mit der Unterschrift der zu überprüfenden Person möglich. Verweigert diese ihr Einverständnis, macht sie sich natürlich verdächtig, in der Vergangenheit eventuell Schwierigkeiten mit Tilgungsraten gehabt oder vielleicht die eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Die Kreditanfrage hat sich dann meist bereits von Vornherein erledigt.